Unsere Services

Geben Sie uns Ihre Adresse bekannt und wir sagen Ihnen, ob Ihr Baugrund/Ihr Projekt in einem Risikogebiet liegt. Alle Daten die Sie uns übermitteln, unterliegen selbstverständlich strikter Vertraulichkeit, und werden durch uns an niemanden weitergegeben.

Ist Kampfmittelsuche gesetzlich verpflichtend?

In der österreichischen Gesetzgebung ist die Durchführung von Kampfmittelerkundungen nicht geregelt. Die Entscheidung über die Durchführung von kampfmitteltechnischen Sicherungsmaßnahmen obliegt in der Verantwortung des Auftraggebers/Bauherren oder Grundstücksbesitzers.

Gesetze, die meist als Grundlage für die Notwendigkeit von Kampfmittelerkundungen herangezogen werden sind u.a. das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) für den Bauherrn/ Grundstücksbesitzer und das AbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) für in gefährdeten Gebieten tätige Unternehmen. Beide Gesetze legen fest, dass die handelnden Personen (Gemäß BauKG der Bauherr, gemäß ASchG der Arbeitsverantwortliche Ausführende) alle Gefährdungen zu evaluieren haben und sämtliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr präventiv einzuleiten haben – Andernfalls Sie fahrlässig handeln.

Das Waffengesetz 1996 idgF §42; Absatz 4 und 5

  • Das Waffengesetz regelt, dass ein Munitionsfund sofort zu melden ist
  • Das Waffengesetz regelt, dass die Entschärfung und der Abtransport vom Österreichischen Bundesheer  durchzuführen ist
  • Das Waffengesetz regelt, dass Schäden, die durch die Entschärfung entstanden sind, bis zu Eur 72.600,00 ersetzt werden.

Für die Sicherung, den Transport, die Verwahrung und die Entschärfung fallen für den/die BauherrInnen/BauwerberInnen/GrundstücksbesitzerInnen KEINE KOSTEN an

Doch wer haftet, wenn auf einer Baustelle etwas mit Munition passiert ?

Im Falle eines Bauvertrages gibt es zwei Vertragspartner mit unterschiedlichen Pflichten:

Der Bauherr

bringt (üblicherweise) seinen Grund und Boden in den Bauvertrag ein. Der Bauherr haftet dem Auftragnehmer gegenüber, dass von seinem Baugrund keine Gefahr für den Auftragnehmer ausgeht. Er hat hier eine Sorgfaltspflicht! Im allgemeinen Sprachgebrauch wird das als Baugrundrisiko bezeichnet.

Der Bauunternehmer (Auftragnehmer)

haftet seinen Mitarbeitern gegenüber aus den Forderungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG). Es ist seine Pflicht, alle mögliche Gefahren, welchen seine Mitarbeiter ausgesetzt sein können, zu erkennen, zu beurteilen und Maßnahmen zur Verhinderungen von Unfällen zu ergreifen.

Auf größeren bzw. öffentlichen Baustellen ist die Überprüfung und Sondierung nach Kriegsrelikten mittlerweile meist kein Thema mehr. Die öffentliche Hand als Auftraggeber sowie die bauausführenden Firmen als Auftragnehmer sind sich ihrer Verpflichtung bewusst und die Kampfmittelsuche vor Baubeginn oder begleitend beim Bau ist weitestgehend schon Standard.

Doch was ist mit allen anderen Firmen- und privaten Baustellen?

Sehr oft sind sich weder Bauherr noch Auftragnehmer, aus Unwissenheit über die Geschichte des zu bebauenden Grundstückes, des sie möglicherweise erwartenden Risikos und der damit verbundenen Haftung bewusst.

Die EOD Munitionsbergung GmbH hat es sich zum Ziel gesetzt, den österreichischen Bauherren und Baufirmen bewusst zu machen, dass sie sich dieses in mehrerlei Hinsicht existenzbedrohende Risiko nicht leisten können – eine entsprechende Beratung und Vorbereitung hingegen schon.

Seit 2012 existiert in Österreich eine Önormregel „ONR24406-1/ Untergrundbeurteilung hinsichtlich Kampfmittel/ Teil 1: Gefährdungsabschätzung sowie Maßnahmen und Vorgehensweise bei der Kampfmittelerkundung. Diese wurde 2016 überarbeitet und am 1.1.2017 neu ausgegeben.

Diese ONR legt die Vorgangsweise und Aufgaben zur Erkundung, Lokalisierung, Freilegung und Identifizierung von Kampfmitteln um Untergrund fest und beschreibt die dafür anzuwendenden Verfahren. Weiters werden Mindestinhalte von Kampfmittelfreigaben festgelegt und beschrieben welche Verfahren zu welchen Gegebenheiten anwendbar sind.

AUVA Merkblatt

Die AUVA hat unter unserer Mithilfe ein Merkblatt für die Vorgehensweise bei Kriegsreliktverdacht auf Baustellen herausgegeben.

Dieses Merkblatt kann unter folgendem Link geladen werden:

www.auva.at

Deutschland

Die für Deutschland geltenden „Arbeitshilfen Kampfmittelräumung“ können unter folgendem Link geladen werden:

www.arbeitshilfen-kampfmittelraeumung.de

ELEKTROMAGNETIK

ELEKTROMAGNETIK

ELEKTROMAGNETIK

Diplomarbeit Grundlagen Georadar

DI Günther Schlögl (mit freundlicher Genehmigung des Verfassers)

Der strategische Luftkrieg auf das Gebiet des heutigen Österreichs begann im Jahr 1943 mit dem ersten Angriff am 13. August 1943 von Teilen der 8. US-amerikanischen Luftflotte von Absprungbasen in Nordafrika auf Wiener Neustadt. Mit der alliierten Invasion in Süditalien konnte die US-amerikanische 15. USAAF verstärkt durch die britische 205. Bomb Group aufgestellt werden. Mit diesen Kräften eröffneten die Alliierten den Bombenkrieg aus dem Süden, und konnten so Ziele in Österreich erreichen. Das Ende des strategischen Luftkrieges fand am 01. Mai 1945 mit dem 15. Luftangriff auf Salzburg statt.

Insgesamt wurden auf Österreich, Ungarn und den übrigen Balkan ca. 200.000 Tonnen Bomben abgeworfen (siehe Abb. 1). Auf Österreich entfielen 60 % der abgeworfenen Tonnage, das heißt ca. 120.000 Tonnen Bomben. Diese Tonnage lässt sich in ca. 480.000 Stück Bomben umrechnen.

Auf die Kriegsjahre 1943 bis 1945 entfallen folgende Tonnagen:

1943: 6.500 Tonnen
1944: 133.000 Tonnen
1945: 57.000 Tonnen

Im Bericht 134b des „United States Strategic Bombing Survey“ aus dem Jahr 1947 spricht eine US-amerikanische Expertenkommission von einer durchschnittlichen Blindgängerrate von 13%.

In Zahlen ausgedrückt bedeutet es:
Von ca. 480.000 Stück Bomben haben statistisch ca. 62.000 Stück Bomben versagt und sind nicht zur Umsetzung gelangt. Der österreichische Rechnungshofgeht von einer Größenordnung von ca. 10.000 Stück Bombenblindgängern aus, welche heute noch unentdeckt im Boden liegen.

Belastungen durch Kampfmittel können verschiedene Ursachen haben:

  • Militärischer Übungsbetrieb
  • Bodenkämpfe
  • Direkte Luftkriegsereignisse
  • Indirekte Luftkriegsereignisse
  • Unfälle bei Munitionstransporten
  • Aufgegebene/ überrannte Feldmunitionslager
  • Vorbereitete/ nicht beräumte Sprengsperren
  • Munitionsverklappungen
  • Abrüstung
  • Stellungen/ Feldbefestigungen

Luftbilder 1938-1958 zur Bundesrepublik Deutschland,

Archive, Charakteristika, Nutzungspotentiale und digitale Auswertemöglichkeiten, CARLS, H.-G., GLASER, R. & H.-G. HECK, Würzburg

Munitionsbergung