Nach erfolgten Sondierungen entsteht häufig die Notwendigkeit, gemessene Verdachtspunkte optisch zu verifizieren. Zu diesem Zwecke führen wir gezielte Grabungen händisch oder mittel Bagger durch, um die Verdachtspunkte zu bergen. Nach genauer Identifizierung des Fundobjekts erfolgt im Falle eines bestätigten Kampfmittelfundes die Meldung an die nächstgelegene Sicherheitsdienststelle (gemäß Waffengesezt §42, Abs4).
Die Sicherung, der Transport, die Verwahrung und ggf. die Vernichtung des aufgefundenen Relikts obliegt dem Entminungsdienst des österreichischen Bundesheeres.
Für die Leistungen der Sicherheitsbehörden sowie des Entminungsdienst fallen dem Grundstücksbesitzer oder anderen Personen in diesem Zusammenhang keine Kosten an – diese übernimmt die Republik Österreich. Lediglich die Kosten für unsere Leistungen sind nach vorheriger Beauftragung durch unseren Kunden abzugelten.